c) Die Gemeinde erachtet das durchgeführte Verfahren als überdurchschnittlich aufwändig. Es handle sich bereits um die zweite Projektänderung zum ursprünglichen Bauprojekt aus dem Jahr 2014. Angesichts der langen Vorgeschichte seien die Akten entsprechend umfangreich, so dass alleine das Aktenstudium und die Prüfung der geänderten Verhältnisse beträchtliche Zeit in Anspruch genommen hätten. Ausserdem hätten im Bezug auf die Projektänderung diverse Abklärungen vorgenommen werden müssen.