2. Gegend diese Gebühren erhoben die Beschwerdeführenden am 27. Juli 2017 "Einspruch" bei der Gemeinde Langenthal, welche dieses Schreiben als Beschwerde zur Behandlung an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) weiterleitete. Die Beschwerdeführenden beantragen sinngemäss, die Kosten des Baubewilligungsverfahrens seien zu reduzieren. Sie machen insbesondere geltend, für die erste Baubewilligung sei ein Aufwand von 10 Stunden in Rechnung gestellt worden. Nun werde ein Aufwand von 39 Stunden verrechnet, obwohl das Bauprojekt nur minimale Änderungen erfahren habe.