F.________.1 Die Beschwerdeführenden stellten am 29. September 2016 ein Gesuch für eine nachträgliche Projektänderung betreffend Grundriss- und Fassadenänderungen (Balkonausrichtung). Zugleich reichten sie ein nachträgliches Baugesuch ein für einen Autounterstand sowie einen Lagerraum (Anbau an bestehendem Gebäude). Auf Ersuchen der Gemeinde hin ergänzten die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 die Unterlagen. Mit Gesamtentscheid vom 30. Juni 2017 erteilte die Gemeinde Langenthal die Baubewilligung und erlegte den Beschwerdeführenden dafür Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 5'930.-- auf.