Die Beschwerdeführerin hat nicht reagiert. Fast ein Jahr später, am 16. Dezember 2016, hat die Gemeinde die Beschwerdeführerin erneut darauf aufmerksam gemacht, dass die kantonale Denkmalpflege beantragt habe, das Bauvorhaben nicht zu bewilligen. Schliesslich stellte die Gemeinde am 20. Februar 2017 die Abschreibung des Verfahrens in Aussicht und gab die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24. März 2017. Die Beschwerdegegnerin verlangte daraufhin eine Fristverlängerung bis zum 3. April 2017. Nachdem die verlängerte Frist erneut ohne Eingabe der Beschwerdeführerin verstrich, schrieb die Gemeinde das Bewilligungsverfahren am 13. Juni 2017 ab.