1. Oktober 2015 ging das verbesserte Baugesuch bei der Gemeinde ein, worauf diese das Verfahrensprogramm eröffnete und die notwendigen Amts- und Fachberichte einholte. Die kantonale Denkmalpflege beantragte in ihrem Fachbericht vom 3. November 2015, das Vorhaben sei nicht zu bewilligen. Dies weil die vorgesehene Leuchtreklame dem Ziel der Erhaltung der äusseren Erscheinung nicht gerecht werde und für das Ortsbild nicht zuträglich sei. Ausserdem sei bei zusätzlicher Montierung von Reklamen ein sensibles Werbekonzept für das ganze Haus vorzulegen, welches Rücksicht auf die Fassadengestaltung nehme.1