1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Wohlen bei Bern vom 28. Juni 2017 und die Verfügung des AGR vom 29. Mai 2017 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von Fr. 3'748.50 zu ersetzen. IV. Eröffnung