b) Weder allfällige Verfügungsbeschränkungen des BGBB noch die Frage einer allfälligen Mehrwertabschöpfung sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu 13 Raumplanungsverordnung des Bundesrates vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1). 14 Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11). RA Nr. 110/2017/76 18 überprüfen. Auf diese Rügen des Beschwerdeführers ist nicht einzutreten; auf die Edition des Pachtvertrags kann verzichtet werden. 8. Zusammenfassung und Kosten