Zudem sind die Fälle auch nicht vergleichbar, da sich das K.________ im T.________-Quartier in städtischem Gebiet befindet, wo es genügend andere Versorgungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe gibt. Die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone für den Verkauf landwirtschaftlicher Produkte ist ebenfalls nach anderen Kriterien zu beurteilen (Art. 16a RPG, Art. 34 Abs. 2 RPV13). 7. BGBB, Mehrwertabschöpfung