e) Der Beschwerdeführer bringt schliesslich vor, es sei nicht nachvollziehbar, dass das Verkaufsprovisorium vorliegend bewilligt worden sei, ein Provisorium auf dem RA Nr. 110/2017/76 17 S.________areal in Bern während der Neubauphase des K.________ T.________ dagegen nicht möglich gewesen sei. Während einem Bauer zudem ein Verkaufsstand auf dem Feld untersagt werde, werde der Beschwerdegegnerin in der Landwirtschaftszone ein Supermarkt provisorisch bewilligt, in welchem keine vor Ort produzierten Güter verkauft würden.