Der minimale Flächenbedarf von rund 300 m2 für den reduzierten Weiterbetrieb dieser Anbieter sei aus folgenden Gründen gerechtfertigt (Ziffer 3.2 Argumentarium Flächenbedarf): Mit ihrem Verkaufs- und Dienstleistungsangebot würden diese Anbieter neben dem Sortiment der K.________-Verkaufsstelle eine wichtige Ergänzung der Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs darstellen. Für die betroffenen Einzelhandelsund Dienstleistungsgeschäfte (Coiffeur, Drogerie) sei die Möglichkeit, ihr Geschäft in einem temporären Gebäude während der zwei- bis dreijährigen Bauzeit weiterzuführen und die Stammkundschaft halten zu können, zentral für die Existenzsicherung.