Gemäss den nachvollziehbaren Ausführungen im Argumentarium Flächenbedarf (Ziffer 3.1) stellt die geplante Verkaufsfläche von 450 m2 die minimale Fläche für eine temporäre Verkaufsstelle in H.________ dar. So entspreche diese Fläche der minimalen Grösse, um ein Basissortiment an Lebensmitteln und Non Food-Artikeln anbieten zu können, das die Grundversorgung mit Artikeln des täglichen Bedarfs abdecke. Das heutige Sortiment werde bereits um rund 60 % reduziert, weshalb eine weitere Reduktion die Grundversorgung nicht mehr sicherstellen würde.