c) Der Flächenbedarf wurde im Verlaufe des Planungsprozesses und nach einer entsprechenden Rückmeldung des AGR im Voranfrageverfahren12 reduziert und im Rahmen des Berichts des Argumentariums Flächenbedarf vom 12. Oktober 2016 näher begründet. Der Flächenbedarf für die temporäre K.________-Verkaufsstelle (Verkauf, Lager, Büro/Personal) wurde von ursprünglich geplanten ca. 750 bis 850 m2 auf ca. 705 m2 reduziert. Gemäss den nachvollziehbaren Ausführungen im Argumentarium Flächenbedarf (Ziffer 3.1) stellt die geplante Verkaufsfläche von 450 m2 die minimale Fläche für eine temporäre Verkaufsstelle in H.________ dar.