_ mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ein öffentliches Interesse. So wird in den Planungsgrundsätzen des RPG festgehalten, dass die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden die Siedlungen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung gestalten sollen und dabei u.a. günstige Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sichergestellt sein sollen (Art. 3 Abs. 3 Bst. d RPG). Auch der Schutz der Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen (Art. 3 Abs. 3 Bst. b RPG) ist ein wichtiger Planungsgrundsatz.