b) Der Beschwerdeführer bringt vor, die Realisierung des Verkaufsprovisoriums würden einzig wirtschaftliche Interessen der Beschwerdegegnerin zugrunde liegen. Wie bereits ausgeführt (E. 4b) ist das Verkaufsprovisorium nötig, um die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs im Ortsteil H.________ zu gewährleisten. Wie die Beschwerdegegnerin richtig vorbringt, besteht an der Aufrechterhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung von H.________ mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ein öffentliches Interesse.