Mit der vorgenommenen Evaluation wird belegt, dass der ausgewählte Standort die insgesamt beste Lösung mit geringen Auswirkungen auf Raum und Umwelt darstellt. Weitere im Rahmen der Standortevaluation nicht geprüfte Standorte in H.________, welche sich für das Verkaufsprovisorium eignen könnten, sind nicht erkennbar und werden auch vom Beschwerdeführer nicht genannt. Auch etwa ein allfälliger Standort auf einer Freifläche im Innern der Überbauung G.________ ist aufgrund des Platzbedarfs, der Erschliessungsbzw. Zufahrtsituation, der Nähe zu den Wohnblöcken und des Verlustes an Grün- und Erholungsraum kaum machbar bzw. im Vergleich zum ausgewählten Standort deutlich nachteilhafter.