Der Standort 7 innerhalb der ZPP II "E.________ kommt jedoch wegen der ungenügenden Platzverhältnisse nicht in Frage. Standort 8 befindet sich ebenfalls in der Landwirtschaftszone, ist aber weniger zentral gelegen als der gewählte Standort. Der Standort 8 befindet sich unterhalb der Überbauung G.________, weshalb der Anlieferungs- und Kundenverkehr um die ganze Siedlung führen würde und auf der Ringstrasse mit entsprechendem Mehrverkehr zu rechnen wäre. RA Nr. 110/2017/76 13