So würde ein Ladenprovisorium an diesen Standorten zu Mehrverkehr auf der erst kürzlich sanierten, schon heute stark belasteten U.________strasse führen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Überbauung G.________ würde sich die Fusswegdistanz deutlich verlängern und neu die Überquerung der Kantonsstrasse erfordern. Ein Teil des betroffenen Dorfzentrums liegt zudem im Perimeter eines Ortsbildschongebiets. Der Standort 2 liegt zwar in einer Arbeitszone, befindet sich von diesen Standorten aber am weitesten östlich und schneidet damit hinsichtlich des Zusatzverkehrs, der Belastung der U.________strasse sowie der Distanz zur Überbauung G.________ am schlechtesten ab.