e) Die vorgenommene Beurteilung der insgesamt zehn geprüften Standorte im Rahmen der Standortevaluation überzeugt. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte wurden aufgeführt und miteinander verglichen. Die Vorgehensweise mit einem ersten Grobcheck und einer vertieften Prüfung der drei Standorte mit bester Eignung ist sinnvoll und stellt bezüglich Betrachtungsraum und Aufwand eine der Bedeutung des Falles angemessene Standortevaluation dar. Die Gründe, welche für den ausgewählten Standort bzw. gegen die übrigen Standorte sprechen, sind nachvollziehbar.