Beim letztlich gewählten Standort Nr. 6 (Parzelle Nr. F.________, Landwirtschaftszone) wurde die Eignung am besten beurteilt. So weise der Standort eine optimale, für alle Bewohnerinnen und Bewohner gut erreichbare Lage im Versorgungsgebiet auf. Das Grundstück grenze direkt an die Bauzone, so dass keine Zoneninsel entstehe; dank der direkten Lage am G.________ seien keine nennenswerten neuen Erschliessungsträger nötig. Im Vergleich zur heutigen Situation würden weder Mehrverkehr noch zusätzliche Immissionen auf anderen Strassenabschnitten verursacht.