auf. Der Standort Nr. 7 (Parzelle Nr. R.________, unmittelbar neben dem heutigen Einkaufszentrum "E.________, ZPP II "E.________) sei zwar bezüglich Lage und Verkehr ideal und entspreche dem Planungszweck der Zone. Wegen dem Ersatzneubau (Baugrube, Baustelleninstallation) und der dadurch eingeschränkten Platzverhältnisse sei der Standort jedoch angesichts der benötigten Fläche nicht machbar und eigne sich daher nicht. Beim letztlich gewählten Standort Nr. 6 (Parzelle Nr. F.________, Landwirtschaftszone) wurde die Eignung am besten beurteilt.