des Standorts Nr. 5 (Parzellen Nrn. O.________ und P.________, hinter dem Domicil Q.________ am Anfang der U.________strasse, Landwirtschaftszone, Ortsbildschongebiet) kam man zum Schluss, die Vorteile der zentralen Lage könnten die Nachteile bezüglich Eingang/Anlieferung, die zu erwartende hohe Belastung für die bestehenden umliegenden Wohnbauten sowie die zu erwartende Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht aufwiegen. Insgesamt sei eine Vielzahl privater Interessen vom Vorhaben negativ tangiert. Auch spreche der zu erwartende Mehrverkehr auf der U.________strasse nicht für diesen Standort. Insgesamt weise dieser Standort eine durchschnittliche Eignung