Die drei Standorte mit der besten Eignung wurden sodann zusätzlich dahingehend überprüft, ob die baulich-konzeptionellen Anforderungen für die Erstellung eines Verkaufsprovisoriums quantitativ und qualitativ umsetzbar sind und welche öffentlichen oder privaten Interessen für oder gegen den jeweiligen Standort sprechen. Diese vertiefte Prüfung ergab folgendes Bild: Hinsichtlich RA Nr. 110/2017/76 11