d) Wieso die von der Beschwerdegegnerin mit Hilfe der Gemeinde vorgenommene Standortevaluation (vgl. Bericht Standortevaluation, Ziffer. 3) ungenügend sein sollte, wie dies der Beschwerdeführer vorbringt, ist nicht nachvollziehbar. So wurden in einem ersten Schritt insgesamt zehn denkbare Standorte (6 in der Bauzone, 4 in der Landwirtschaftszone) anhand der Kriterien Verfügbarkeit, Erreichbarkeit, Zonenkonformität, Verkehrserschliessung sowie Konflikte und Widersprüche zu öffentlichen und privaten Planungsvorhaben einem Grobcheck unterzogen.