c) Die Beschwerdegegnerin hat in einem ersten Schritt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine Bedarfsanalyse vorgenommen und die Ergebnisse im Bericht Standortevaluation vom 9. Februar 201511 festgehalten. Dabei führte sie u.a. aus (Ziffer 2.1), durch die Schliessung des "E.________" falle für eine längere Zeit ein Grossteil der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs weg. Ohne Ersatzangebot sei die Bevölkerung von H.________ gezwungen, ihre täglichen bzw. wöchentlichen Einkäufe ausserhalb des Ortes zu tätigen, was zu einer Zunahme des durch den Versorgungsbedarf induzierten motorisierten Individualverkehrs führen würde.