a) Der Beschwerdeführer bringt vorab vor, ein Provisorium für einen Detailhandelsmarkt sei nie auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen, sondern müsse vielmehr stets innerhalb der Bauzone realisiert werden. Dies ist zwar im Grundsatz richtig. Allerdings übersieht der Beschwerdeführer, dass nach der Rechtsprechung – wie ausgeführt (E. 3c) – keine absolute Standortgebundenheit verlangt ist, sondern eine relative 10 Praxiskommentar RPG: Bauen ausserhalb der Bauzone, Schulthess 2017, Art. 24 N. 5 ff. mit Hinweis u.a.