Insgesamt setzt der Entscheid über die Gewährung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG für eine bestimmte Baute oder Anlage an einem bestimmten Standort voraus, dass sämtliche Vor- und Nachteile der vernünftigerweise in Betracht kommenden Standorte innerhalb und ausserhalb der Bauzone bekannt sind und miteinander verglichen RA Nr. 110/2017/76 8