3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 25. Juli 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Erteilung des 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700). RA Nr. 110/2017/76 3 Bauabschlags. Dabei macht er insbesondere geltend, dem Vorhaben sei zu Unrecht eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG erteilt worden.