- Die Rückführung zu Fruchtfolgeflächen ist wie folgt sicherzustellen: - rechtlich mittels einer gültigen Vereinbarung mit dem Grundeigentümer sowie; - finanziell über den Betrag von CHF 190'000.-- mittels einer Bankgarantie, ausgestellt auf die Gemeinde Wohlen als Begünstigte. - Die beiden Dokumente sind der Gemeinde Wohlen unaufgefordert vor Inanspruchnahme des Bodens zuzustellen. - Die Rekultivierung hat, wie in den Gesuchsakten erwähnt, durch eine zertifizierte bodenkundige Baubegleitung (BBB) zu erfolgen. Mit Gesamtentscheid vom 28. Juni 2017 erteilte die Gemeinde Wohlen bei Bern die Baubewilligung.