2. Während der Bauzeit des neuen Einkaufszentrums beabsichtigt die Beschwerdegegnerin einen provisorischen Supermarkt zu betreiben. Sie reichte daher am 1. März 2017 bei der Gemeinde Wohlen bei Bern ein Baugesuch ein für den Neubau eines 1-geschossigen Verkaufsprovisoriums mit einem Technikaufbau und 41 Aussenparkplätzen, einem Nebengebäude mit Rückkühler sowie einer Terrainaufschüttung auf Parzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache.