einen Neubau mit Supermarkt und Wohnungen zu ersetzen. Zu diesem Zweck wurde die Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 2 "E.________" im Rahmen der Ortsplanungsrevision im Jahr 2011 angepasst und eine Überbauungsordnung erarbeitet (ÜO ZPP Nr. II "E.________"), welche vom AGR am 6. Oktober 2016 genehmigt wurde und in Rechtskraft erwachsen ist. Das Baubewilligungsverfahren für den Neubau ist derzeit hängig.