betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wohlen vom 28. Juni 2017 (Baugesuch Nr. 14/17; Verkaufsprovisorium) und die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 29. Mai 2017 I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin ist Eigentümerin der Parzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. D.________ in H.________ und betreibt auf diesem Grundstück das Einkaufszentrum "E.________". Sie beabsichtigt, dieses Gebäude abzubrechen und durch RA Nr. 110/2017/76 2