Demnach ist davon auszugehen, dass der First des aktuell bestehenden Gebäudes rund 1 m unterhalb des fertigen Terrains an der Fassade bzw. der Terrassenhöhe des Nachbargebäudes liegt. Somit würde das aufgestockte Gebäude deutlich stärker ins Blickfeld der Nachbarschaft rücken und teilweise deren Aussicht einschränken. Auch wenn die Aussicht als solche nicht geschützt ist, kann diese im Zusammenhang mit einer Ausnahmebewilligung ein wesentliches nachbarliches Interesse darstellen.