Die geplante Aufstockung des Gebäudes entspricht daher dem Wunsch der Bauherrschaft nach einer intensiveren Ausnützung ihrer Parzelle, was kein Ausnahmegrund darstellt. Dies gilt umso mehr, als der geplante Anbau auf der Südseite zeigt, dass eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes um rund 50 m2 auch ohne Ausnahme möglich ist. Eine erste Projektvariante vom 14. Juni 2016 sah denn auch eine Erweiterung ohne Aufstockung vor.12