b) Die Gemeinde Evilard hat den angefochtenen Bauabschlag damit begründet, dass keine Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des vorgeschriebenen Gebäudeabstands erteilt werden könne. Wie eine erste Projektvariante vom 14. Juni 2016 gezeigt habe, sei eine Erweiterung der Wohnfläche um 30 m2 auch ohne Aufstockung und ohne Ausnahme möglich. Der blosse Wunsch nach optimaler, gewinnbringender Nutzung des Grundstücks stelle keinen Ausnahmegrund dar. In ihrer Stellungnahme vom 28. August 2017 spricht die Gemeinde sogar von einer Erweiterung um 53 m2, die ohne Ausnahmebewilligung möglich wäre.