Die Erhöhung eines Gebäudes hat jedoch in Bezug auf die betroffenen Interessen (Schutz der Nachbarschaft vor mannigfaltigen Beeinträchtigungen und öffentliche Interessen wie Ästhetik und Gesundheits- und Feuerpolizei) gleiche oder ähnliche Auswirkungen wie die Verkürzung des Gebäude- oder Grenzabstands. Daher würde durch die Aufstockung innerhalb des vorgeschriebenen Gebäudeabstands die Abweichung vom reglementarisch Erlaubten vergrössert – im Zusammenhang mit der Besitzstandsgarantie spricht man von einer Verstärkung der Rechtswidrigkeit.9