c) Das aktuelle Bauvorhaben sieht unter anderem eine Aufstockung über dem gesamten Grundriss des bestehenden Gebäudes vor. Dabei soll das Dach an der Nordund Südfassade um gut 1 m angehoben werden. Zudem soll die Dachneigung von 29° auf 35° erhöht werden, womit der neue Dachfirst rund 1.8 m höher zu liegen käme als der alte First. Ein Teil dieser geplanten Aufstockung liegt innerhalb des Grenz- und Gebäudeabstands zur Nachbarparzelle Nr. F.________, was unbestritten ist.