Diese Ausnahmebewilligung wird zwar in der Baubewilligung vom 3. September 1981 nicht explizit erteilt, in der Publikation des Baugesuchs wurde sie aber noch ausdrücklich erwähnt. Zudem ist auch einem Protokollauszug No. 9/81 vom 23. April 1981 der Baukommission Leubringen zu entnehmen, dass der Gebäudeabstand nicht eingehalten werde, dafür aber ein begründetes Ausnahmegesuch vorliege. Die Baukommission befürworte das Ausnahmegesuch, "da die topographischen Verhältnisse keine anderen Interessen zulassen".7 Es ist somit davon auszugehen, dass mit der Baubewilligung eine Ausnahme für die Unterschreitung des Gebäudeabstands erteilt wurde.