b) Die Baubewilligung für das bestehende Gebäude auf der Bauparzelle Nr. E.________ wurde am 3. September 1981 erteilt.4 Damals gültiges Recht war das Baureglement der Gemeinde Leubringen vom 22. Juni 1977 (aGBR). Hinsichtlich der Grenz- und Gebäudeabstände galten damals bereits die gleichen Vorschriften wie heute. Der kleine Grenzabstand betrug 6 m, der grosse Grenzabstand 12 m (Art. 8 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Abs. 1 aGBR). Der Abstand zweier Gebäude musste wenigstens der Summe der dazwischenliegenden, für sie vorgeschriebenen Grenzabstände entsprechen, wobei sich gegenüber altrechtlichen Bauten der Gebäudeabstand um das Mass des fehlenden Grenzabstands reduzierte (Art.