Demzufolge müsste das aktuell bestehende Gebäude auf der Bauparzelle Nr. E.________ an der Nordfassade zur Nachbarparzelle Nr. F.________ einen kleinen Grenzabstand von 6 m einhalten. Tatsächlich beträgt dieser Grenzabstand rund 2 m. Umgekehrt müsste das 3 Baureglement der Einwohnergemeinde Evilard vom 29. September 1998 (Datum der Genehmigung) RA Nr. 110/2017/75 4