Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem die Beschwerdegegnerin Einsprache. Die Beschwerdegegnerin ist Eigentümerin der Nachbarparzelle Evilard Grundbuchblatt Nr. F.________, welche sich ebenfalls in der Wohnzone W2 befindet. Mit Bauentscheid vom 12. Juli 2017 erteilte die Gemeinde Evilard den Bauabschlag. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 22. Juli 2017 (Postaufgabe: 24. Juli 2017) Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Bauentscheid vom 12. Juli 2017 sei aufzuheben und dem Baugesuch sei die Baubewilligung zu erteilen.