4. Die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 haben dem Beschwerdegegner einen Parteikostenanteil von je Fr. 781.– (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 110/2017/74 13 IV. Eröffnung - Frau A.________, eingeschrieben - Herrn B.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt D.________, mit Beilage gemäss Ziffer 1, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Bühl, mit Beilage gemäss Ziffer 1, eingeschrieben