c) Die Gemeinde bewilligte das Bauvorhaben mit dem Hinweis darauf, dass die OLK in ihrem Bericht zwar Kritik an der architektonischen Gestaltung übt, jedoch nicht ausführt, dass sich dieses nachteilig auf das Ortsbild auswirke. Die OLK halte selber fest, dass die gebaute Nachbarschaft qualitativ nicht besonders gut sei. In ihrer Stellungnahme vom 1. September 2017 bringt die Gemeinde zudem vor, das Bauprojekt befinde sich nicht im 15 Beilage 22 der Gemeinde RA Nr. 110/2017/74 9