a) Der Beschwerdeführer 2 macht mit Verweis auf den von der Gemeinde eingeholten Bericht der OLK geltend, das Bauvorhaben passe nicht ins Ortsbild. Die OLK empfiehlt, das Baugesuch abzulehnen. Sie führt dazu aus: "Das Projekt weist weder volumetrische, noch ästhetische Qualitäten auf. Abgesehen von der Aussentreppe, wird das Raumprogramm in das gesetzliche Korsett gedrückt, das Volumen grösstmöglich aufgeblasen. So entstehen rundum unkontrollierte, innenräumlich sinnlose Vor- und Rücksprünge, sowie eine unnötig nervöse Dachgestaltung mit schwierigen Anschlussdetails. Die Befensterung der Räume trägt nicht zu einem Gesamtbild der Fassaden bei.