Sie ist der Meinung, dass die Aussentreppe nur über eine (vorliegend nicht zu erteilende) Ausnahmebewilligung bewilligt werden könnte, da der grosse Grenzabstand bereits um 2 m auf 6 m reduziert worden sei. Die Gemeinde verzichtete auf die Einreichung einer Stellungnahme. Auf die eingereichten Rechtsschriften und Stellungnahmen wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen