1. Der Beschwerdegegner reichte am 13. März 2017 bei der Gemeinde Bühl ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Parzelle Bühl Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. RA Nr. 110/2017/74 2 Mit Entscheid vom 4. Juli 2017 erteilte die Gemeinde Bühl die Baubewilligung.