Das hat aber keinen Einfluss auf das Volumen, was vorliegend auch nicht umstritten ist. Zudem führt eine bestehende Treppe vom ersten Obergeschoss ins Dachgeschoss. Diese bleibt gemäss den Plänen unverändert bestehen. Am Standort des neuen Treppenhauses auf der Westseite des Gebäudes befindet sich bereits eine Treppe, die einerseits in den Keller und andererseits in die bestehende Wohnung im Erdgeschoss führt. Diese wird nun mit einer Treppe ergänzt, die ins erste Obergeschoss führt. Diese Treppe dient der internen Erschliessung der Betriebsleiterwohnung, die sich über zwei Geschosse erstreckt und grundsätzlich zonenkonform ist.