e) Anders als die Beschwerdeführenden meinen, hat das neue Treppenhaus nicht zur Folge, dass im Inneren des Gebäudes mehr Raum für Wohnnutzung geschaffen wird. Wie sich den Plänen entnehmen lässt, gibt es keine bestehende Treppe im Inneren des Gebäudes, die von der Wohnung im Erdgeschoss ins erste Obergeschoss führt, und die nun zugunsten von neuem Wohnraum abgebrochen werden soll. Die Wohnung im ersten Obergeschoss wird viel mehr auf der Ostseite durch eine Aussentreppe über die bestehende Laube erschlossen. Geplant ist zwar nun eine Verschiebung dieser Aussentreppe. Das hat aber keinen Einfluss auf das Volumen, was vorliegend auch nicht umstritten ist.