d) Die Beschwerdegegnerschaft beabsichtigt, die Lehrlingszimmer nicht in der flächenmässig an sich genug grossen Betriebsleiterwohnung einzurichten, sondern dazu die bestehende Wohnung im Dachgeschoss zu nutzen. Diese über das zonenkonforme Mass hinausgehende Nutzung bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG. Das AGR hat deshalb den gesamten Um- und Ausbau des Bauernhauses unter dem Titel von Art. 24c RPG beurteilt. Danach werden bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen, die nicht mehr zonenkonform sind, in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt (Art. 24c Abs. 1 RPG).