Weiterer Wohnraum für ein Angestellten oder die abtretende Generation kann aufgrund der konkreten Bewirtschaftung, der Nähe zur Wohnzone und des bereits vorhandenen (und vermieteten) Wohnraums in der Liegenschaft J.________weg 10 nicht als zonenkonform beurteilt werden. Im Bauernhaus I.________strasse 77 gilt deshalb eine Bruttogeschossfläche (BGF) von insgesamt 240 m2 als zonenkonform, und zwar 180 m2 BGF für die Betriebsleiterwohnung sowie zweimal 30 m2 BGF für die beiden Lehrlingszimmer.