Zu berücksichtigen sind namentlich die Art und Grösse des Betriebs, seine topografische Lage, sein wirtschaftliches Umfeld (insbesondere die Lage in einem Abwanderungsgebiet), aber auch weitere Eigenheiten wie etwa die biologische Produktionsweise. In diesem Zusammenhang ist auch den besonderen Bedürfnissen der Familienbetriebe Rechnung zu tragen, da an der Erhaltung landwirtschaftlicher Familienbetriebe und der Verbesserung ihrer Struktur ein öffentliches Interesse besteht (Art. 1 Abs. 1 Bst. a BGBB109).